Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
erst mal Widerspruch einlegen, wenn du darlegen kannst wo du die Tabs im Internet gekauft hast ist es kein Indiz mehr für illegale Einfuhr, wobei der Handel ja nicht von der Bezugsqulle auszuschließen ist. Dann sind die Behörden erst mal wieder am Zug.
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Braucht das Gericht nicht Beweise für den Handel? Indizien alleine reichen doch noch lange nicht für eine Strafe? Haben die schon mal was von einem Rechtsstaat gehört?
-
- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Angebliche Beweise (viel eher Indizien, denn es kann definitiv keine Beweise geben - ich habe die Pillen weder aus SOA eingeführt, noch habe ich damit gehandelt!) wird man wohl vor Gericht bringen. Dort werde ich dann auch versuchen meine Unschuld zu beweisen.
Rechtsstaat? Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundverschiedene Dinge... Am Ende zählt die Überzeugung des Richters und ist ausschlaggebend für das Urteil. Ich habe auch eine lange strafrechtliche Vorgeschichte was mir hier zum Verhängnis werden könnte...
Der Strafbefehl umfasst 80 Tagessätze, bei 90 wäre ich vorbestraft

Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen. Mal schauen was passiert

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
So ist es, der Richter wird nach Sachlage und innerhalb des gesetzlichen Rahmens entscheiden.fucked up hat geschrieben: ↑Samstag 5. Januar 2019, 23:25... Am Ende zählt die Überzeugung des Richters und ist ausschlaggebend für das Urteil....
Dazu brauchst du keinen Anwalt, was soll der bewirken? Den Widerspruch kannst du selber einlegen und falls du damit ein Problem hast, kannst du dich an einen Rechtspfleger am Gericht wenden und um Rat fragen. Nach schlechten Erfahrungen mit 2 Anwälten, habe ich mich selber bereits mehrfach vor Gericht vertreten in Sachen Miet- und Arbeitsrecht (kann man tun, falls kein Anwaltzwang besteht) und bin dabei immer besser gefahren, als die jeweilige Gegenseite mit Anwalt (teilweise war das lächerlich, wie schlecht vorbereitet meine "Gegner" waren und wie einfach ich deren Argumentation durch Fakten zerpflücken konnte). Während der Prozesse wurde ich sogar vom Richter unterstützt und auf mir nicht bekannte Rechtsmittel aufmerksam gemacht.fucked up hat geschrieben: ↑Samstag 5. Januar 2019, 23:25 Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen. Mal schauen was passiert![]()
Meine Erfahrung mit Anwälten: für einen guten Anwalt sind solche Alltagsfälle uninteressant und werden wenn überhaupt, oft nur nebenbei mit geringstmöglichem Aufwand durchgezogen. Für die relativ geringen Honorare bei solchen Geschichten, liest sich kein gut beschäftigter Anwalt stundenlang durch etliche Seiten von Stellungnahmen durch und verbrät Zeit, die er besser für lukrative Fälle mit hohem Streitwert aufwenden kann.
Alternativ kann man sich einen unerfahrenen oder nicht ausgelasteten (schlechten) Anwalt nehmen, aber dann sollte man das lieber selber machen (ansonsten läuft man Gefahr, dass durch den Anwalt zB. Fristen versäumt, Gerichtstermine vergessen und die Prozesse dadurch schon verloren gehen, obwohl man eigentlich im Recht ist).
Ich möchte noch betonen, dass es (wie überall) auch im Bereich Jurisdiktion gute und schlechte Vertreter dieser Zunft gibt. Ich habe da meine Erfahrungen gemacht, die bei anderen Betroffenen wiederum ganz anders ausfallen können.
Carpe diem!
"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)
"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
den Widerspruch kannst du jetzt ohne Anwalt einlegen, wenn du als Begründung glaubhaft darlegen kannst dass du die Tabs nicht illegal eingeführt hast und auch nicht damit handeln wolltest, dann hast du gute Chancen. Lege dir da schon mal gute Argumente zurecht (Eigenbedarf, große Bestellung wegen Brexit etc.) Mit einer guten Begründung könnte das Verfahren eingestellt werden da seitens der Justiz keine großen Erfolgschancen bestehen.fucked up hat geschrieben: ↑Samstag 5. Januar 2019, 23:25 Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen. Mal schauen was passiert![]()
Außerdem ist die Gegenseite wieder im Obligo.
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
-
- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
In dem Strafbefehl steht aber, dass wenn ich Widerspruch einlege, die Sache dann automatisch vor Gericht geht... Bin auch nicht so gut im reden und werde schnell nervös...
Ich denke ich werde erstmal selbst Widerspruch einlegen, dazu die gegebene 2-Wochen Frist bis zum Ende ausreizen um Zeit zu schinden und danach durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen + mich anschließend von ihm beraten lassen um mich dann selbst zu verteidigen oder was denkt ihr?
Wie finde ich denn raus ob Anwaltspflicht vesteht? Und was soll ich sagen woher ich die Pillen habe? Dass ich nicht auf legalem Wege dran gekommen bin ist ja offensichtlich und abstreiten bringt nichts... Bezüglich Brexit: Damit würde ich Inverkehrbringen einräumen, wäre es nicht besser zu sagen dass ich die Tabs bei einer deutschen Seite (für Eigenbedarf) bestellt habe?
Ich denke ich werde erstmal selbst Widerspruch einlegen, dazu die gegebene 2-Wochen Frist bis zum Ende ausreizen um Zeit zu schinden und danach durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen + mich anschließend von ihm beraten lassen um mich dann selbst zu verteidigen oder was denkt ihr?
Wie finde ich denn raus ob Anwaltspflicht vesteht? Und was soll ich sagen woher ich die Pillen habe? Dass ich nicht auf legalem Wege dran gekommen bin ist ja offensichtlich und abstreiten bringt nichts... Bezüglich Brexit: Damit würde ich Inverkehrbringen einräumen, wäre es nicht besser zu sagen dass ich die Tabs bei einer deutschen Seite (für Eigenbedarf) bestellt habe?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
dann deht es halt vor Gericht, du hast 500 Tabs zu Hause gehabt, für den Eigenbedarf. Von wo hast du denn den die Tabs her?fucked up hat geschrieben: ↑Sonntag 6. Januar 2019, 15:36 In dem Strafbefehl steht aber, dass wenn ich Widerspruch einlege, die Sache dann automatisch vor Gericht geht...
Es sollte schon nchvollziehbar sein und wenn du in England bestellst ist das ja nicht in Verkehr bringen und der nahende Brexit ist plausibel.
Im Vordergrund steht der Vorwurf dass du handelst, die Einfuhr ist zwar auch nicht erlaubt, aber zweitrangig, du musst also den Eigenbedarf stetig behaupten, war doch so - oder? Reden brauchst du nicht viel, nur immer wieder Eigenbedarf, ggf. dann auch Partnerin als Zeuge präsentieren, wenn vorhanden. Ihr hattet immer viel Sex und da waren schon mal 10 Tabs in der Woche weg. Du bist jetzt clean von deinen früheren Drogen aber die Spätfolgen sind ED. keine finanzielle Not zugeben, die würden einen Handel unterstützen. Mehr brauchst du nicht zu sagen, immer wieder das Gleiche, geraderaus ohne irgendwelche Konstruktionen die sie dir dann zerlegen.
Bei der Überlastung der Gerichte kannst du mit einiger Zeit rechnen, evtl. mit Verjährung.

viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
-
- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Ich habe die Tabs bei verschiedenen, hier empfohlenen Händlern bestellt. Hauptsächlich bei Pillz888. Also Lieferung aus Deutschland 
Wenn ich angebe in UK bestellt zu haben müsste ich nicht nur lügen, sondern womöglich auch einen Händler benennen der reell existiert oder?
Wenn ich einfach nur sage von irgendeiner Webseite aus UK an die ich mich nicht erinnern kann bestellt zu haben ist das eventuell nicht sehr glaubwürdig und macht mich auch bezüglich des nicht stattgefundenen Handels unglaubwürdiger. So jedenfalls meine Vermutung.
Das mit der ED durch die Vorgeschichte wegen Drogen klingt jedenfalls sehr plausibel, und wer weiss, womöglich ist es sogar die Wahrheit - habe die Gründe nie von einem Arzt abklären lassen.
Verjährung? Denkst du es könnte wirklich so lange dauern bis es zu einer Verhandlung kommt? Ich weiss aus eigener Erfahrung mit einem Ermittlungsverfahren vor vielen Jahren bezüglich Btm, dass das Verfahren nur wenige Wochen nach dem Widerspruch gegen den Strafbefehl folgte - womöglich aber nur deshalb, weil bei Btm-Delikten ein größeres öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestand und die Beweislage eindeutiger war

Wenn ich angebe in UK bestellt zu haben müsste ich nicht nur lügen, sondern womöglich auch einen Händler benennen der reell existiert oder?
Wenn ich einfach nur sage von irgendeiner Webseite aus UK an die ich mich nicht erinnern kann bestellt zu haben ist das eventuell nicht sehr glaubwürdig und macht mich auch bezüglich des nicht stattgefundenen Handels unglaubwürdiger. So jedenfalls meine Vermutung.
Das mit der ED durch die Vorgeschichte wegen Drogen klingt jedenfalls sehr plausibel, und wer weiss, womöglich ist es sogar die Wahrheit - habe die Gründe nie von einem Arzt abklären lassen.
Verjährung? Denkst du es könnte wirklich so lange dauern bis es zu einer Verhandlung kommt? Ich weiss aus eigener Erfahrung mit einem Ermittlungsverfahren vor vielen Jahren bezüglich Btm, dass das Verfahren nur wenige Wochen nach dem Widerspruch gegen den Strafbefehl folgte - womöglich aber nur deshalb, weil bei Btm-Delikten ein größeres öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestand und die Beweislage eindeutiger war

-
- Gast
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Nachtrag: Da steht "in den Verkehr gebracht", ist damit "Inverkehrbringen" gemeint?
Sorry wenn die Frage etwas blöd ist...
Inverkehrbringen bedeutet übrigens laut Wikipedia: "nach § 4 Abs. 17 Arzneimittelgesetz (AMG) das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere."
Mein Gedankengang, Inverkehrbringen schliesse eine Auslandsbestellung auch für den Eigenbedarf ein war somit scheinbar falsch. Inverkehrbringen ist also quasi ein Überbegriff für Handel?
Demnach würde ich mich wohl nicht selbst mit Inverkehrbringen belasten wenn ich zugebe die Pillen in UK für den Eigenbedarf gekauft zu haben und würde mich weiterhin "nur" noch im Bereich einer Owi bewegen - vorausgesetzt, man glaubt mir.
Oder sehe ich das falsch?
Sorry wenn die Frage etwas blöd ist...
Inverkehrbringen bedeutet übrigens laut Wikipedia: "nach § 4 Abs. 17 Arzneimittelgesetz (AMG) das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere."
Mein Gedankengang, Inverkehrbringen schliesse eine Auslandsbestellung auch für den Eigenbedarf ein war somit scheinbar falsch. Inverkehrbringen ist also quasi ein Überbegriff für Handel?
Demnach würde ich mich wohl nicht selbst mit Inverkehrbringen belasten wenn ich zugebe die Pillen in UK für den Eigenbedarf gekauft zu haben und würde mich weiterhin "nur" noch im Bereich einer Owi bewegen - vorausgesetzt, man glaubt mir.
Oder sehe ich das falsch?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
letztlich sollte es plausibel sein was du aussagst, also wenn in D gekauft dann auch so benennen, war ja nur ein Beispiel und die angegebenen Marken sollten dann auch mit dem Shop übereinstimmen. Dann überlege dir schon mal eine Begründung und schreibe das zusammen.
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...